Bestattung

Jesus Christus spricht: Ich bin die Auferstehung und das Leben. Wer an mich glaubt, der wird leben, auch wenn er stirbt; und wer da lebt und glaubt an mich, der wird nimmermehr sterben. Johannes 11,25

 

In Würde Abschied nehmen

Der Abschied gehört zum Leben

Einen lieben Menschen gehen zu lassen, gehört zum Schwersten, was wir im Leben bewältigen müssen. Die Endgültigkeit des Todes macht uns hilflos. Häufig wird der Tod als plötzlich erlebt. Viele wissen dann nicht, was zu tun ist. Wo finden Trauernde Rat und Hilfe? Wo gibt es einen Raum für Trauer und Tränen, Klage oder auch Zorn? Die evangelische Kirche bietet Hilfe und Trauerbegleitung an. Die Bibel stellt uns Worte der Klage und des Trostes zur Verfügung, wenn eigene Worte fehlen oder unser Mund stumm geworden ist. Der christliche Glaube gibt Kraft, dem Tod zu begegnen. Die christliche Hoffnung reicht über den Tod hinaus.

 

Abschied nehmen

Die Gestaltung eines würdigen Abschiedes liegt in der Verantwortung der Angehörigen. Es ist ratsam, sich Zeit für eigene Überlegungen und persönliche Entscheidungen zu nehmen.

 

Das können Sie tun

Wenn der Tod zu Hause eintritt, rufen Sie Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt an und informieren Sie ein Bestattungsinstitut Ihrer Wahl. Der Leichnam darf nach Eintritt des Todes bis zu 36 Stunden im Haus in einem kühlen Raum bleiben. Bestattungsunternehmen helfen dabei, den Verstorbenen oder die Verstorbene herzurichten. In Krankenhäusern und Pflegeheimen aber auch in den Bestattungsinstituten gibt es oft besondere Räume, in denen die Verstorbenen noch einmal aufgebahrt werden, damit die Angehörigen Abschied nehmen können. Erkundigen Sie sich über die Möglichkeiten vor Ort. Am Sterbebett können sie eine Kerze anzünden, das Vaterunser oder ein anderes Gebet sprechen. Wenn möglich, kommt auch Ihre Pfarrerin oder Ihr Pfarrer hinzu. Wenn Sie es wünschen, wird dem Leichnam im Sarg auch die Lieblingskleidung angezogen.

 

Trauerfeier und Bestattung

Alle Glieder der evangelischen Kirche haben das Recht auf eine kirchliche Beerdigung. Manchmal wissen Kinder oder Enkel nicht, dass ihre Mutter oder der Großvater in der Kirche war. Gerade ältere Menschen erhalten oft ihre Kirchenmitgliedschaft aufrecht, weil sie ein christliches Begräbnis wünschen. Auch wenn die übrige Familie nicht mehr zur Kirche gehört, kann der Kontakt zur zuständigen Pfarrerin oder zum zuständigen Pfarrer aufgenommen werden, um diesen letzten Wunsch zu erfüllen. In besonderen Fällen kann auch bei fehlender Kirchenzugehörigkeit dem Wunsch nach einem christlichen Begräbnis stattgegeben werden. Eine Selbsttötung ist kein Hinderungsgrund für eine christliche Beerdigung.

 

Begleitung Trauernder

Pfarrerinnen und Pfarrer der evangelischen Kirche begleiten Sie durch die schwere Zeit der Trauer und des Abschieds. Auf Wunsch stehen sie auch zur Sterbebegleitung und der Aussegnung bereit, bevor der Sarg aus dem Haus getragen wird. In Krankenhäusern fragen Sie nach der Klinikseelsorge.

 

Im Trauergespräch können Sie Ihre Gedanken und Gefühle zum Ausdruck bringen. Es ist Raum, über die oder den Verstorbenen zu sprechen und darüber, was Sie gemeinsam erlebt haben, ebenso wie über das, was möglicherweise schwierig war. Pfarrerinnen und Pfarrer sind dem Beichtgeheimnis verpflichtet. Sie werden nur das, wofür Sie Ihr Einverständnis gegeben haben, in ihrer Traueransprache aufgreifen. Gemeinsam besprechen Sie die Ausgestaltung der Trauerfeier, suchen ein Bibelwort für die Predigt aus und beraten über geeignete Musik.

 

Nach der Beerdigung können Sie weitere Trauerbesuche verabreden oder sich einer Trauergruppe anschließen und so begleitet zurück ins Leben gehen. Am Ewigkeitssonntag (Totensonntag) wird in Ihrer Kirchgemeinde der verstorbenen Angehörigen gedacht, ihre Namen werden im Gottesdienst verlesen und eine Kerze wird für sie angezündet.

 

Friedhofsordnungen und Merkblätter zu den Friedhöfen

Friedhofsordnung Bad Schandau

Merkblatt zum Friedhof Bad Schandau

 

Friedhofsordnung Porschdorf

Merkblatt zum Friedhof Porschdorf

 

Friedhofsordnung Reinhardtsdorf-Krippen

Merkblatt zu den Friedhöfen Reinhardtsdorf-Krippen